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Neustes Reglement für die sämmtliche Kaiserlich Königliche Kavallerie entworfen unter der Aufsicht des Kaiserlich Königlichen General-Feldmarschalls Grafen von Lascy und nach einem authentischen manuscript abgedruckt. Erster Theil. Das Eskadronenreglement. Zweiter Theil. Das Regimentsreglement; die Geldverpflegung der sämmtlichen Kavallerie, des Officiers und des gemeinen Mannes, in allen Staaten der österreichischen Monarchie, in Kriegs- und Friedenszeiten; Verhaltungsbefehle, für die Staabsofficiere in Garnison und im Felde, bei Märschen, bei Aussteckung der Läger, bei Detachementern u.s.w. enthaltend: Ein Werk, das gegenwärtig, ausser den österreichischen Staaten, zuerst öffentlich bekannt gemacht wird, und aus dem man die innere Verfassung dieses Theils der österreichischen Armee vollkommen kennen lernt. |