Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. E: Die Schießschule : Die Schießvorschrift Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung der bespannten Batterie : vom 25. Januar 1934 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung einer Batterie : i.F.h.18 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Leitsätze für die Erziehung und Ausbildung im Heere : vom 1.10.1938 Tierseuchen : (Bekämpfung und Behandlung) vom 17. 3. 1941 Aufgaben des Heeres und die Pflichten des Soldaten / Reichswehrministerium, Heeresleitung Dienstordnung für die technischen Institute vom 31. Oktober 1907 Offizier-Ergänzungsbestimmungen des Reichsheeres : 1. (Offiziere) Feld-Pionierdienst aller Waffen (F. Pi. D.) : Entwurf vom 12. Dezember 1911 Brückenbau mit Brückengerät B Anleitung für den Kampf um Festungen (K.u.F.) : vom 13. August 1910