Erster Theil vom Verbrechen überhaupt und derselben Zurechnung. Zweyte vermehrte und verbesserte Ausgabe. Zweyter Theil. von Strafe überhaupt und derselben Anwendung. Zweyte vermehrte und verbesserte Ausgabe. Dritter Theil von Strafe insbesondre und einigen damit verwandten Lehren. Zweyte vermehrte und verbesserte Ausgabe.