Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Vorschriften betreffend das Reinigen der Gewehre / Müller Sportvorschrift für das Heer : vom 1. Oktober 1938 Vorläufige Anleitung für das Instandsetzen des Granatwerfergeräts Vorläufige Anweisung für das Einrichten von Eisenbahngeschützen Gewehr 88 und seine Munition Schußtafel für ... : Das Gebirggeschütz 36 mit 7,5 cm Granate 38 H1/B und C : Nur 1. bis 4. Ladung Organische Bestimmungen für das Heerwesen, betreffend den Artillerie-Stab, die Feld- und Festuns-Artillerie, vom Jahre 1882, dann das Artillerie-Zeugswesen, vom Jahre 1876, leztere berichtigt bis ende … Organische Bestimmungen für das Eisenbahn- und Telegraphen-Regiment und für das Eisenbahn- und Telegraphen-Wesen im Kriege, vom Jahre 1883 Erster Theil der Baudienst-Vorschriften für das k.k.Heer, vom Jahre 1877 (berichtigt bis Ende August 1880) Stellung der Neuern : geschichtliche Aphorismen und taktische Paradoren in Beziehung auf das vorherrschende Prinzip bei der Stellung zum Gefecht / Von Hoyer Flugbahnbilder für das 10,5 cm LG 42 und 42/1 mit allerlei Granaten