Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. II.: Ausbildung am Kraftwagengeschütz 14 in Bewegung : Fahrausbildung. b. Die Batterie Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : A: Leitsätze für die Ausbildung Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung in der Geschützbedienung für Geb. Kan. 15 : vom 29. November 1933 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung in der Geschützbedienung für 15 cm Kanone 16 und 15 cm Kanone 16 in vereinfachter U.L. Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Allgemeine Ausbildung zu Fuß : vom 15.11.1936 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Die Batterie 15 cm K. 16 : (15 cm K. 16 mit vereinfachter U.L.) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Die Batterie Geb. Kan. 15 : vom 15.3.1939 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung in der Geschützbedienung für F.K. 96/16, F.K. 16, F.K. 16 n/A. und I.F.H. 16 : vom 29. November 1933 Schießvorschrift für die Infanterie - Duitsland Vorschrift, DVE 240 Schießvorschrift für die Kavallerie Zusammenstellung der über Verwaltung Aufbewahrung und Instandhaltung des Materials einer Feldbatterie c/73 gegebenen Bestimmungen / Richter Schießvorschrift für die Feldartillerie