Mathematische Abhandlungen. I. Ueber das ballistische Problem. II. Ueber die Aenderungen der Elemente, der Planeten- und Cometenbahnen, in einem widerstehenden Mittel. Von Rohde, Königl. Preussischem … Ersten Teiles Erster Band welcher das Nutzbarste aus der reinen Mathematik enthält. Vierte sehr vermehrte und verbesserte Ausgabe. Mit zehn Kupfertafeln. Über unrichtige Ideen von Richtung und deren Folgen in der Taktik; nebst Vorschlägen zu richtigen Ideen aus der Natur hergenomen und durch einige Kupfer erläutert. … Kriegs vnd Archeley Kunst. Das ist, Gründliche vnnd aussführliche Vnderweisung, was nicht allein einem Capitain oder Hauptmann, sondern auch einem Archeley vnnd Büchsenmeister fürnemlich zu … Kriegskunst zu Fusz, Darinnen gelehret vnd gewiesen werden: I. Die Handgrieff der Muszquet vnd desz Spiesses jedes insonderheit. II. Das Exercitium, oder wie man es … Neustes Reglement für die sämmtliche Kaiserlich Königliche Kavallerie entworfen unter der Aufsicht des Kaiserlich Königlichen General-Feldmarschalls Grafen von Lascy und nach einem authentischen manuscript abgedruckt. … Gründliche Anweisung zur Lust-Feuerwerckerey besonders in denjenigen Stücken, die das Auge der Zuschauer am meisten erlustigen und in Verwunderung Setzen; aus Kunstreicher Erfahrung beschrieben, und … Verordnungsrecht der kommandierenden Generale und Festungskommandanten auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 : nebst einem Anhang : das preussische Gesetz … guttentag'sche sammlung deutscher reichsgesetze Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich / Text-Ausg. mit Anmerkungen und Sachreg. von W.L. Solms deutsche Bundesheer in characteristischen Gruppen : entworfen und gezeichnet in Verbindung mehreren Künstler / H.A. Eckert : 2 Wegweiser durch das Deutsche Soldatenjahrbuch : Deutscher Soldatenkalender : 1953-1977 : eine Dokumentation der ersten 25 Jahrgänge / Günther Bernau Bestimmungen für das Ausfüllen der Kopfleisten von Wehrstammbuch und Verwendungskarte (Best. Kopfl.), vom 2. Juli 1935 - Duitsland Voorschrift, D 3/11, MDv 8/83, LDv 75/11