Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. E: Die Schießschule : Die Schießvorschrift Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Cavalerie-reglement. Deel I. - Koninklijke Landmacht Voorschrift no. 131 I Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung der bespannten Batterie : vom 25. Januar 1934 Artillery training : Gunnery / War Office / War Office Cavalerie-reglement Deel I. - koninklijke Landmacht Voorschrift no. 131b Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung einer Batterie : i.F.h.18 Artillery training : Command and control in battle / War Office. Vol I Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Leitsätze für die Erziehung und Ausbildung im Heere : vom 1.10.1938 Tierseuchen : (Bekämpfung und Behandlung) vom 17. 3. 1941 Artillery training : Deflections (heavy and light A.A.) and fuze change / War Office. Vol IV / War Office. Part I: A.A. Gunnery / War … Artillery training : Ballistics (heavy and light A.A.) / War Office. Vol IV / War Office. Part I: A.A. Gunnery / War Office