Schieszübungen der Artillerie : H.Dv.200/13 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. E: Die Schießschule : Die Schießvorschrift Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung der bespannten Batterie : vom 25. Januar 1934 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung einer Batterie : i.F.h.18 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Leitsätze für die Erziehung und Ausbildung im Heere : vom 1.10.1938 Tierseuchen : (Bekämpfung und Behandlung) vom 17. 3. 1941 Anleitung zur Fütterung der Dienstpferde vom 20. Februar 1922 Gewehr 88 und seine Munition Verpflegungsnachschub auf dem Luftwege : richtlinien zum Merkblätt für Luftversorgung Vorschrift für die Behandlung der Sanitätsausrüstung und für die Herstellung von Verband- und Arzneimittel (Beh. san. A.) vom 2. November 1935 7,5 cm Infanteriegeschütz 37 : beschreibung