Organische Bestimmungen für das Heerwesen, betreffend die Train-Truppe und das Train-Zeugswesen, vom Jahre 1882. Instruktion für den General-Train-Inspektor vom Jahre 1880 Zweiter Theil der Baudienst-Vorschriften für das k.k.Heer, vom Jahre 1877 (berichtigt bis Ende Oktober 1880) Verzeichnis der in Kraft stehenden und in Bearbeitung befindlichen Dienstbücher und Vorschriften, vom Jahre 1875, als Anhang I zur Geschäfts-Ordnung für das k.k. Heer (berichtigt … Zusammenstellung der für das k.k. Militär bestehenden Vorschriften in Adels-Angelegenheiten, vom Jahre 1862 Organische Bestimmungen für den Artillerie-Stab, die Feld- und Festungs-Artillerie und das Artillerie-Zeugswesen, dann Dienstvorschrift für die Artillerie-Brigade-Commanden und Artillerie-Directoren, vom Jahre 1885 reglementarische Bestimmungen für das Gefecht der russischen Infanterie Schießvorschrift für das schwere Maschinegewehr (Schv.f.M.G.) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (g: Langer 21 cm Mörser) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (e: 15 cm Kanone 16 Kp) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (d: 10 cm Kanone 17) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie (A.V.A.) : Das Richten bei Geschützen (ausgenommen LFA. Geschütze) / Bundesministerium für Landesverteidigung Truppenpferd : Pferdepflege, Stallpflege, Füttern und Tränken