Zweyter Theil für die Infanterie. Zweyter Theil. Besonderes Dienst-Reglement für die Cavallerie. Zweyter Theil. Besonderes Dienst-Reglement für die Artillerie. Praktische Anweisung zur topographischen Vermessung eines ganzen Landes, von J. L. Hogreve, Churhannöverischen Ingenieur-Capitaine-Lieutenant. Praktische Anweisung zum planimetrischen Vermessen der Feldmarken und wie davon die Carten auszuarbeiten, zu berechnen und die Vermess-Register einzurichten sind, von J. L. Hogrewe, Königl. … Verzeichniss sämtlicher seit dem Jahre 1608 bis zu dem Ende des Jahrs 1777 in Königlich-Preussischen Krieges-Diensten gestandenen Chefs der Regimenter, Bataillons und Corps.