Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung der bespannten Batterie : vom 25. Januar 1934 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung einer Batterie : i.F.h.18 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Leitsätze für die Erziehung und Ausbildung im Heere : vom 1.10.1938 Tierseuchen : (Bekämpfung und Behandlung) vom 17. 3. 1941 Aufgaben des Heeres und die Pflichten des Soldaten / Reichswehrministerium, Heeresleitung Sonder-Vorschriften für die Fuss-Artillerie : Lasseten, Proßen und Fahrzeuge Truppenführung (T.F.) Offizier-Ergänzungsbestimmungen des Reichsheeres : 3.Veterinäroffiziere Lehnerts Handbuch für den Truppenführer für Feldgebrauch, Felddienst, Herbstübungen, übungsritte, Kriegsspiel, takstische Arbeiten, Unterricht / von Friedrich Immanuel Dienstanweisung für Bagagen, Munitionskolonnen und Trains (Bag.Kol.Tr.) Schiessvorschrift für die Fuszartillerie (Sch.V.f.d.Fka.).