Offizier-Ergänzungsbestimmungen des Reichsheeres : 3.Veterinäroffiziere Sportvorschrift für das Heer : vom 1. Oktober 1938 Zubereitung der Kost Gefechts-Taschenbuch enthaltend den Wortlaut der Vorschriften über das Gefecht aller Waffen im Feld- und Festungskrieg in fachlicher Ordnung zsgest. aus: Exerzier-Regl. aller Waffen : Feld-Pioniersdienst … Ausbildung der Rekruten im Reiten / S. von Haugt Brückenbau mit Brückengerät H (Herbertbrückengerät M 16) Schiessvorschrift für Gewehr, Karabiner, leichtes Maschinengewehr, Pistole und Vorschrift für den Gebrauch der Handgranaten Schiessvorschrift für das schwere Maschinegewehr Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. E: Die Schießschule : Die Schießvorschrift Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung der bespannten Batterie : vom 25. Januar 1934 Ausbildungsvorschrift für die Artillerie : Ausbildung einer Batterie : i.F.h.18