Dritter Band. Enthält das Stand- und Verplegs-Regulament der ganzen K. K. Armee. Herrn George Rimplers, Ihro Römischen Käijserl. Majest. weiland gewesenen Obrist-Lieutenants und Ober-Ingenieurs Sämtliche Schrifften Von der Fortification, als: I. Der dreyfache Tractat von Festungen. II. … Erster Theil. welcher die Bewegung der Körper, die Kräfte des Pulvers, das Geschütz, die Munizion, und die Theorie des Schiesens und Werfens insich enthält, ayfgesetzt … Euklids Elemente Das Erste Bis Zum Sechsten, sammt dem Eilften Und Zwoelften Buche. Aufs Neue aus dem Griechischen übersetzt von Johann Karl Friedrich Hauff. François André von Favrat, Königlich-Preussischen General-Leutenants, Chefs eines Regiments Infanterie, Gouverneurs der Stadt, Festung und Grafschaft Glatz, Ritters des grossen schwarzen und des rothen Adlerordens, … Oranische Heeresform wies den Weg : 1615 erliess Bern das erste schweizerische Exerzierreglement = La réforme militaire d'Orange ouvre la voie : en 1615 Berne … militärische Dienstes-Verhältnis im Liniën und Reservestande befindlichen Personen des Mannschaftstandes des k.k. Heeres und der Kriegs-Marine außer der Zeit der aktiven Dienstleistung und die Evidenthaltung … Organische Bestimmungen für das Heerwesen, betreffend die Militär-Verpflegs-Anstalten und die Militär-Betten-Magazine, vom Jahre 1882 meinholds juristische handbibliothek Militärstrafgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und das Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand … Militair-Gesetze des Deutschen Reichs, mit Erläuterungen : Reichsverfassung - Militair-Konventionen - Wehrpflicht und Organisation des Reichsheeres - Naturalleistungen für das Heerwesen Kriegs-Art. für das Preussische Heer und Verordnung über die Anwendung derselben und insbesondere der darin vorgeschriebenen Militairstrafen Verordnungsrecht der kommandierenden Generale und Festungskommandanten auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 : nebst einem Anhang : das preussische Gesetz …