Ausbildungsvorschrift für die Artillerie. C.: Die Exerzierschule. I.: Ausbildung am unbespannten Geschütz : Allgemeines. 2. Das Einzelgeschütz (f: Lange schwere Feldhaubitze 13) Vorschriften betreffend das Reinigen der Gewehre / Müller Sportvorschrift für das Heer : vom 1. Oktober 1938 Vorläufige Anleitung für das Instandsetzen des Granatwerfergeräts Gewehr 88 und seine Munition militärische Dienstes-Verhältnis im Liniën und Reservestande befindlichen Personen des Mannschaftstandes des k.k. Heeres und der Kriegs-Marine außer der Zeit der aktiven Dienstleistung und die Evidenthaltung … Organische Bestimmungen für das Heerwesen, betreffend die Militär-Verpflegs-Anstalten und die Militär-Betten-Magazine, vom Jahre 1882 sammlung göschen moderne Feldgeschütz / W. Heydenreich Flugbahnbilder für das 10,5 cm LG42/1 und 10,5 cm LG42/1 mit der Feldhaubitzgranate FES, Feldhaubitzgranate 38 FES, Feldhaubitzgranate 38 Stg FES, Feldhaubitzgranate 41 (zur Schusztafel … Bauerverwaltungsordnung für das Heer : Entwurf Kommandotafel für das 7,5 cm LG 40 mit allerlei Granaten Schußtafel für ... : Schusztafel für das leichte Infanteriegeschütz 18 und das leichte Gebirgs-Infanteriegeschütz 18 mit der 7,5 cm Infanteriegranate 18 (Leichtmetallzünder)